Rehasport

Rehasport (durch BPRSV e.V.)

Die Leistungsfähigkeit soll wiedererlangt, Kraft, Ausdauer und Koordination verbessern werden! Rehabilitationstraining wirkt positiv auf das allgemeine Wohlbefinden. Gleichzeitig wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt, insbesondere bei Menschen, die im Leben stark eingeschränkt oder eine Behinderung aufweisen. Alltagsbeschwerden können vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.

Der Rehabilitationssport findet in Gruppenform statt. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.

 

Verordnung durch den behandelnden Arzt

Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten, die in 18 Monaten abtrainiert werden sollen!